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Klage gegen Lidl-App abgewiesen – Gericht erklärt sich für nicht zuständig
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Das Brandenburgische Oberlandesgericht hat eine Klage der Verbraucherzentrale gegen die Rabatt-App des Discounters Lidl abgewiesen. Das Gericht erklärte sich für nicht zuständig. Die Verbraucherschützer sehen in der App eine Diskriminierung bestimmter Kundengruppen.
KI-Zusammenfassung · Die Originalberichte sind daneben verlinkt
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