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Klage gegen Lidl-App abgewiesen: Gericht erklärt sich für nicht zuständig
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Das Brandenburgische Oberlandesgericht hat eine Klage der Verbraucherzentrale gegen den Discounter Lidl wegen dessen Rabatt-App abgewiesen. Das Gericht erklärte sich für nicht zuständig; die Verbraucherschützer sehen in der App eine Diskriminierung einiger Kunden.
KI-Zusammenfassung · Die Originalberichte sind daneben verlinkt
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