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Germanwings-Absturz: Gericht weist Klage Hinterbliebener auf Schmerzensgeld ab
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Mehr als elf Jahre nach dem Absturz von Germanwings-Flug 9525 hat das Gericht in Braunschweig die Klage von 30 Hinterbliebenen auf zusätzliches Schmerzensgeld abgewiesen. Die Kläger hatten bis zu 110.000 Euro pro Person von der Bundesrepublik gefordert.
KI-Zusammenfassung · Die Originalberichte sind daneben verlinkt
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