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Bundesarbeitsgericht: Kein Rücktritt von der Elternzeit bei Trennung
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Das Bundesarbeitsgericht entschied, dass ein Vater nach dem Ende der Beziehung nicht von seiner bereits vereinbarten Elternzeit zurücktreten kann. Die höchsten deutschen Arbeitsrichter folgten seiner Sicht nicht, da die Voraussetzungen nicht vorlägen und man auch an den Arbeitgeber denken müsse.
KI-Zusammenfassung · Die Originalberichte sind daneben verlinkt
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