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Berliner Gericht: Schwein darf nicht in Altbauwohnung gehalten werden
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Das Berliner Verwaltungsgericht entschied, dass ein Schwein nicht in einer Altbauwohnung im vierten Stock ohne Fahrstuhl gehalten werden darf. Die Haltung sei nicht artgerecht, urteilte das Gericht.
KI-Zusammenfassung · Die Originalberichte sind daneben verlinkt
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